Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Anwesend: 29

Beschluss:

Für das Quartier ist zur städtebaulichen Ordnung einer künftigen Nachverdichtung ein einfacher Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB mit dem Ziel der Festlegung überbaubarer Flächen, der Höhenentwicklung sowie einer sozialverträglichen Anzahl von Wohneinheiten aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gartenstraße / Moosstraße“. Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO auszuweisen.

 

Zur Sicherung der Planung ist für den festgelegten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die anliegende Veränderungssperre im Sinne von § 14 BauGB zu erlassen.