Sitzung: 21.03.2024 SR/004/2024
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Anwesend: 29
Beschluss:
Für das Quartier ist zur städtebaulichen Ordnung einer künftigen Nachverdichtung ein einfacher Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB mit dem Ziel der Festlegung überbaubarer Flächen, der Höhenentwicklung sowie einer sozialverträglichen Anzahl von Wohneinheiten aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gartenstraße / Moosstraße“. Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO auszuweisen.
Zur Sicherung der Planung ist für den festgelegten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die anliegende Veränderungssperre im Sinne von § 14 BauGB zu erlassen.